24v124

Hier werden Nachrichten über den Salafismus veröffentlicht.
Was sind Salafisten?
Hier anschauen:
http://www.youtube.com/watch?v=l5HRdwsck10
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Diese Seite richtet sich nicht gegen Muslime und den Islam.
Diese Seite soll über den Salafismus/Islamismus/Terrorismus informieren.
Es ist wichtig über Fanatiker aufzuklären, um den Frieden und die Freiheit zu sichern.
Wir wollen in Europa mit allen Menschen friedlich zusammen leben,
egal welche Herkunft, Nationalität und Religion.


::: DOKUS :::
(Achtung: Youtube ist überschwemmt mit Videos, die salafistischen/islamistischen Einfluss besitzen.
Deshalb: Schaut euch die Accounts genau an!)

1.
[DOKU] Wie Salafisten zum Terror verleiten - 2013
https://www.youtube.com/watch?v=uM2x-vgdrKM

2.
Pulverfass Deutschland - Doku über Probleme zwischen Salafisten und Rechtsradikalen
https://www.youtube.com/watch?v=H5nOuzXJOmY

3.
Salafisten, ein finsterer Verein (heute-show)
https://www.youtube.com/watch?v=Myq48smApKs

4.
Deutsche Salafisten drangsalieren weltliche Hilfsorganisationen in Syrien | REPORT MAINZ
https://www.youtube.com/watch?v=lCext-9pu9I

5.
DIE SALAFISTEN KOMMEN
https://www.youtube.com/watch?v=uWARKJSKOP4

6.
Best of 2013 Peter Scholl Latour EZP Salafisten wird durch Saudisches Geld verbreitet!!!
https://www.youtube.com/watch?v=FmV3Z6f1BQQ

7.
Frauen im Islam
https://www.youtube.com/watch?v=mb4G6tUbkD0

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http://de.wikipedia.org/wiki/Islamismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Mill%C3%AE_G%C3%B6r%C3%BC%C5%9F
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8.
Fethullah Gülen Bewegung
http://de.wikipedia.org/wiki/Fethullah_G%C3%BClen#Deutschland
Gefahr für Deutschland - Gülen Bewegung versucht die Unterwanderung
http://www.youtube.com/watch?v=E9Q1jS7Rw9M

9.
Islamisten oder Demokraten - Die Islamische Milli Görüs
http://www.youtube.com/watch?v=EtWjumM5G88

10.
Die türkischen Graue Wölfe (Rechtsextremismus/Islamismus)
http://www.youtube.com/watch?v=_Z9LEc4qM1I


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Montag, 10. Juni 2024

Übersicht für killuminati-islam@googlegroups.com - 1 Benachrichtigung in 1 Thema

Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com>: Jun 10 03:29PM

Salafisten & Salafismus in Facebook ; Islam Koran Moschee
 
Hier werden Nachrichten über den radikalen Salafismus veröffentlicht. Was sind Salafisten? http://www.youtube.com/watch?v=l5HRdwsck10 (Alle Angaben ohne Gewähr) Diese Seite richtet sich nicht gegen Muslime und den Islam.Diese Seite soll über den Salafismus/Islamismus/Terrorismus informieren. Es ist wichtig über Fanatiker aufzuklären, um den Frieden und die Freiheit zu sichern. Wir wollen in Europa mit allen Menschen friedlich zusammen leben, egal welche Herkunft, Nationalität und Religion.
 
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Jun 10th 2024, 15:29
 
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Artikel - Islamweb
 
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Erleichterungen beim Opfertier
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241363
Jun 10th 2024, 09:34
 
 
Es ist Sunna für jeden, der ein Opfertier dabei hat, sei es ein Pflichtopfer oder ein freiwilliges, dass er es am Tag des Opferns in Minâ schlachtet, nachdem er das Bewerfen der Dschamra Al-Aqaba vorgenommen hat. Wünschenswert ist es, dass der Pilger die Schlachtung selbst vornimmt.
Einige der in Bezug auf Schlachtopfer (Hady und Dhabh) erwähnten Erleichterungen sind folgende:
1) Wenn man das obligatorische oder freiwillige Schlachten bis zu den Tagen des Taschrîq, einschließlich des dritten Tages nach dem Opfertag, hinauszögert, ist das zulässig. Von Alî (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte „Die Tage des Opferns sind der Adhâ-Tag und die drei Tage danach." Dieser Ansicht sind As-Schâfiî, Atâ und andere. Auch wurde gesagt: Das Schlachten ist bis zum letzten Tag des Monats Dhû Al-Hiddscha möglich.
2) Es ist zulässig, ein Hady-Opfer in den Nächten zwischen den Opfertagen zu schlachten. Das ist die Ansicht von As-Schâfiî, Ahmad und einer Gruppe von Gelehrten.
3) Es ist erlaubt, das Schlachten (Nahr, Dhabh) eines Opfers nach der Form Tamattu oder Qirân, als freiwilliges Opfer und als Sühne für ein Übertreten der Haddsch-Gebote (außer bei Jagd) an irgendeinem Ort im Haram durchzuführen, wo man will. Der Ort ist nicht auf Minâ beschränkt. Dies gilt nach den Hanafiten und Schâfiîten. As-Schâfiî sagte: „Der ganze Haram-Bezirk ist ein Ort für das Schlachten. Egal, wo man schlachtet, ist dies gültig." Es gibt die Meinung, dass jemand, der ein Hady-Opfer darbringt, dieses schlachten kann, wo er will. Das ist die Auffassung von At-Tabarî.
4) Wenn man eine Person oder anerkannte Einrichtung beauftragt, an seiner Stelle das Schlachtopfer vorzunehmen, ist dies zulässig und nichts weiteres nötig. Auch ist dies gültig, wenn man Bedürftigen das Hady-Opfertier in unversehrtem Zustand übergibt, und sie das Tier schlachten. Im Hadîth von Dschâbir heißt es, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) Alî den Auftrag erteilte und dieser Hundert Opfertiere schlachtete, von denen, die er mit sich geführt hatte.
5) Wenn man nach dem Ende der Taschrîq-Tage das an Opfertieren schlachtet, was für einen verpflichtend oder freiwillig ist, so ist dies gültig nach einer Ansicht bei den Schâfiîten. In „Al-Madschmû" heißt es: „Die zweite Ansicht lautet: Die Gelehrten aus Chorasan berichten, dass es dafür keine feste Zeit gibt. Es ist vor dem Opfertag erlaubt, am Opfertag und nach den Tagen des Taschrîq."
6) Es ist Sunna, am Tag des Opferns die Dschamra Al-Aqaba zu bewerfen und dann zu schlachten. Wenn man geschlachtet hat, was für einen verpflichtend oder freiwillig ist, noch bevor man das Bewerfen der Säulen vorgenommen hat, so ist dagegen nichts einzuwenden und was man gemacht hat, ist gültig. Dies stützt sich auf das Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Tu (was du willst), und darin ist nichts auszusetzen" (Al-Buchârî, Muslim). As-Schâfiî meinte: „Hat er geschlachtet, bevor er das Bewerfen vornimmt, oder sich den Kopf rasiert, bevor er schlachtet, oder ein Ritual von denen, die am Tag des Opferns durchgeführt werden, vorgezogen, so liegt darin kein Problem und eine Fidya-Leistung ist nicht notwendig." Das Gesagte entspricht einer Überlieferung von Imâm Ahmad und einer berühmten Ansicht in der Schule des As-Schâfiî. Die Schâfiîten sagen auch: „Wenn man nach Mitternacht in der Nacht vor dem Tag des Opferns und vor der Morgendämmerung schlachtet, ist das ausreichend und man muss nichts weiteres tun. 
 
 
 
 
 
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Zurück nach oben Artikel - Islamweb: Erleichterungen zur Übernachtung in Minâ Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com>: Jun 10 10:26AM
 
Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Erleichterungen zur &#220;bernachtung in Minâ
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241150
Jun 10th 2024, 09:31
 
 
Das Übernachten in Minâ in der Nacht vor dem Aufenthalt in Arafa ist nach der Übereinkunft der vier Imâme Sunna. Wenn man es unterlässt, hat dies jedoch keine Auswirkungen, auch wenn es gegen die Sunna verstößt. Was das Übernachten in Minâ in den Taschrîq-Nächten (11., 12., 13. Nacht des Monats Dhû Al-Hiddscha) anbelangt, so ist die Mehrheit der Gelehrten unter den Mâlikiten, Schâfiîten und Hanbaliten der Auffassung, dass das Übernachten in Minâ in diesen Nächten vorgeschrieben (wâdschib) ist. Bei einer Unterlassung ist ein Opfertier zu schlachten. Die Hanafiten sind der Meinung, dass das Übernachten in Minâ in den Taschrîq-Nächten lediglich Sunna sei und keine Pflicht. Bei einer Unterlassung ist nichts vorzunehmen, außer dass dies der Sunna widerspricht.
Einige Punkte zu den Erleichterungen bei der Übernachtung in Minâ:
1) Wenn man sich nach Arafa begibt, ohne vorher nach Minâ zu gehen, ist das keine Sünde. Wie erwähnt, ist die Übernachtung in Minâ in der Nacht vor Arafa übereinstimmend eine Sunna-Handlung. Doch damit hat man die vorzüglichere Handlung, die mehr Lohn erbringt, unterlassen.
2) Es ist erlaubt, die Übernachtung in Minâ während der Taschrîq-Tage zu unterlassen und dies hat keine Konsequenzen, falls man sich nach den Hanafiten richtet. Bei ihnen ist die Übernachtung in Minâ in den Taschrîq-Tagen nur Sunna und nicht verpflichtend. Auch ist dies eine Überlieferung von Ahmad. Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) erlaubte Abbâs, in Mekka zu übernachten, damit er sich um das Tränken der Pilger kümmert. Nach dem Analogieschluss sind damit alle weiteren Angelegenheiten einbezogen, die eine Übernachtung außerhalb von Minâ erforderlich machen, wie z. B. Angst um das eigene Leben oder Vermögen, Gefahr für einen Patienten, Hilfeleistung für eine ältere Person oder jemanden in Not oder das Auftreten einer Krankheit, durch die der Aufenthalt in Minâ nur schwer erträglich würde. Von Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird berichtet, dass er sagte: „Wenn du das Bewerfen (der Säulen) vorgenommen hast, so halte dich auf, wo du bist." Atâ sagte: „Es ist in Ordnung, wenn man die Nächte von Minâ in Mekka (in einem Landgut) verbringt. Mudschâhid sagte: „Es spricht nichts dagegen, den Anfang der Nacht in Mekka und das Ende in Minâ zu verbringen oder den Anfang in Minâ und das Ende in Mekka."
3) Aus der Ansicht der Hanafiten, welche den Aufenthalt in Minâ in den Taschrîq-Tagen als Sunna ansehen, leitet sich Folgendes ab: Wenn ein Muhrim (jem. im Ihrâm-Zustand der Pilgerverbote) einen anderen mit dem Bewerfen der Säulen (Dschimâr) beauftragt, weil er durch einen Entschuldigungsgrund daran gehindert wird, dann ist es ihm erlaubt, Minâ noch vor Ablauf der Taschrîq-Tage zu verlassen. Genauso ist ihm das erlaubt, bevor der Beauftragte stellvertretend für ihn den Dschimâr vorgenommen hat. Für ihn ist keine Ersatzhandlung vorgeschrieben. Das folgt aus der Aussage der Hanafiten, die (wie beschrieben) den Aufenthalt in Minâ nur als Sunna ansehen.
3) Die Schâfi'iten meinen, dass eine Übernachtung in Minâ während der Taschrîq-Tage vorgeschrieben (wâdschib) ist. Sie sehen diese Pflicht aber nur für den größten Teil der Nacht vor, nicht für die gesamte Nacht. Wenn dementsprechend der Pilger einen Teil der Nacht außerhalb, aber doch den größten Teil in Minâ verbringt, ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man sich in dieser Angelegenheit auf die schâfiitische Ansicht stützt.
 
 
 
 
 
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Zurück nach oben Artikel - Islamweb: Erleichterungen beim Aufenthalt in Arafa Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com>: Jun 10 10:26AM
 
Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Erleichterungen beim Aufenthalt in Arafa
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241153
Jun 10th 2024, 09:32
 
 
Der Aufenthalt in Arafa ist ein wesentlicher Pfeiler des Haddsch und sogar der größte darunter. So beschrieb der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) den gesamten Haddsch mit den Worten: „Der Haddsch ist Arafa." Daher stimmen die vier Imâme darin überein, dass der Aufenthalt in Arafa eine der Säulen des Haddsch und ein Haddsch ohne ihn nicht gültig ist. Für einen zum Haddsch Verpflichteten entfällt diese Pflicht erst, wenn er sie verrichtet hat. Gleichwohl gibt es unterschiedliche Auffassungen in den Einzelheiten bezüglich des Aufenthalts in Arafa − wann dieser beginnt und wie lange er dauert. Auf all dies kann hier jedoch nicht eingegangen werden.
Zu den Erleichterungen für den Aufenthalt in Arafa gehören folgende:
1) Wenn jemand in Namira steht, nachdem die Sonne den Zenith überschritten hat, bis zum Sonnenuntergang, ist sein Haddsch gültig. Dies basiert auf einer der beiden Aussagen der Gelehrten, nach der Namira zum Gebiet von Arafa zählt. Schaich Ibn Uthaimîn (Allâh erbarme sich seiner) hat dies folgendermaßen erklärt: „Zwar habe ich niemanden gesehen, der dies ausdrücklich so sagt, aber es geht implizit aus dieser Aussage hervor."
2) Wenn der Pilger tagsüber in Arafa steht und vor Sonnenuntergang aufbricht, ohne einen Teil der Nacht dort zu verbringen, ist es für ihn ausreichend und er hat keine Ersatzhandlung zu erbringen. Dies folgt aus der korrekteren der beiden Meinungen bei den Schâfiîten in dieser Angelegenheit. Belegt wird dies durch das Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wer mit uns zusammen dieses Gebet erreicht hat und davor nach Arafât kommt, sei es tagsüber oder nachts, dessen Haddsch ist vollständig und er kann seine Ungepflegtheit beenden" (überliefert in den Sunna-Werken).
3) Wenn ein Pilger Arafa vor Sonnenuntergang verlässt und nicht mehr zurückkehrt, um einen Teil der Nacht dort zu verbringen, ist es für ihn gültig, doch er muss ein Opfertier darbringen. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Mâlik widersprach und sagte: „Der Aufenthalt (in Arafa) ist nur gültig, wenn man mindestens einen Teil der Nacht (dort) verbringt."
4) Wenn bei der Bestimmung des Tages von Arafa ein Fehler gemacht wird und die Pilger sich insgesamt an einem anderen Tag als an Arafa dort aufhalten (z. B. am 8. Tag, also dem „Tag des Tränkens", oder am 10. Tag, der bereits der Festtag ist), wenn dies also durch eine inkorrekte Bestimmung des Neumonds am Anfang des Dhû Al-Hiddscha geschah, so ist dies trotzdem gültig, weil sie sich alle darauf geeinigt haben. Imâm Ahmad hat dies so bestätigt. Als Beleg wird folgendes Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) herangezogen: „Der Tag von Arafa ist der Tag, den die Menschen festlegen" (Ad-Dâraqutnî).
 
 
 
 
 
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Zurück nach oben Artikel - Islamweb: Verschiedene Erleichterungen Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com>: Jun 10 10:26AM
 
Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Verschiedene Erleichterungen
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241420
Jun 10th 2024, 09:31
 
 
Dies sind einige allgemeine Erleichterungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Haddsch-Rituale. Es gibt noch einiges, das nicht unter die behandelten Punkte fällt. Dies lässt sich in folgenden Fragen zusammenfassen:
1) Eine Frau darf während des Haddsch Präparate zur Verhinderung der Menstruation einnehmen, damit die Monatsregel nicht einsetzt, bis sie den Tawâf durchgeführt hat und die Rituale des Haddsch nicht beeinträchtigt werden. Wenn sie solche Präparate zum Verhindern der Menstruation zur Verfügung hat, ist das kein Problem. Von der Scharîa aus ist dagegen weder etwas einzuwenden, noch liegt darin ein Schaden. Entsprechende Fatâwâ wurden von einer Reihe zeitgenössischer Gelehrten erteilt, darunter Schaich Abdulazîz Ibn Bâz (Allâh erbarme sich seiner).
2) Für einen Betenden in der Haram-Moschee ist eine Sutra (Gegenstand, mit dem man seinen Gebetsbereich abgrenzt; AdÜ) nicht notwendig. Es ist kein Problem für einen Betenden, wenn andere Leute vor ihm vorübergehen. Er muss daher niemanden daran hindern oder gar ihn stoßen. Ibn Qudâma sagte: „Für die anderen Gebete in Mekka ist keine Sutra erforderlich."
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